Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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3 Ca 817/23 | Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 03.11.2023 wird als unzulässig verworfen. Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 3.585,38 € festgesetzt. |