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AktenzeichenTenor
2 Ca 496/23Die Beklagte wird verurteilt, dem Urlaubskonto des Klägers zehn Urlaubstage gut zu schreiben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Der Streitwert wird auf 13.579,37 € festgesetzt.