Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 531/261) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.357,42 € brutto abzüglich bereits gezahlter 349,10 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2026 zu zahlen.
2) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.367,74 € brutto abzüglich bereits gezahlter 1.422,93 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2026 zu zahlen.
3) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.392,00 € brutto abzüglich bereits gezahlter 618,57 € netto nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2026 zu zahlen.
4) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5) Der Streitwert wird auf 4.726,56 € festgesetzt.