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AktenzeichenTenor
2 Ca 925/22Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.108,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 11.462,03 € seit dem 17.06.2022 sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf weiteren 9.646,88 € seit dem 03.03.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 21.108,91 € festgesetzt.