Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 492/251. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die schriftliche Kündigung vom 14.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers auch nicht durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 17.06.2025 aufgelöst worden ist.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Bedingungen als handwerklichen Mitarbeiter über den Ablauf der Kündigungsfrist weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

6. Der Streitwert wird auf 24.306,66 € festgesetzt.