Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 615/21Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird auf 224.771,26 Euro festgesetzt.
3 BV 6/22Der Antrag wird abgewiesen.
3 Ca 87/22Der Einspruch der Beklagten zu 2) gegen das Versäumnisurteil vom 30.09.2022 wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte zu 2) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird für dieses Urteil auf 6.086,58 EUR festgesetzt.