Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 BV 40/24Die Anträge werden abgewiesen.
1 Ca 1296/241. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.728,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2024 zu zahlen.
2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 4.500,00 EUR brutto zu zahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 4 % und der Beklagte 96 %.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 109.227,91 EUR festgesetzt.
1 Ca 58/251. Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
fristlose Kündigung der Beklagten vom 29.12.2024 nicht aufgelöst ist.
2. Festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf des 30.04.2025
fortbesteht.
3. Die Beklagte zu verurteilen, an ihn 5.477,64 EUR brutto zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.383,69 EUR festgesetzt.