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AktenzeichenTenor
2 Ca 968/23Die Beklagte wird verurteilt, dem Arbeitszeitkonto des Klägers für den Zeitraum 05.04.20215 – 01.05.2023 einschließlich Freizeitausgleich in Höhe von insgesamt 55,56 Stunden gutzuschreiben.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate Juni und Juli 2022 rückständigen Arbeitslohn in Form erhöhter Nachtdienstzuschläge in Höhe von 73,71 Euro brutto zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu 30 %.

Der Streitwert wird auf 3.354,70 Euro festgesetzt.