Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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2 BV 32/22 | 1. Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Betriebsvereinbarung über den Rufdienst des pflegerischen Dienstes im Bereich OP und Anästhesie einzuhalten, in dem untersagt wird, dass die Beteiligte zu 2) entgegen des § 3 Abs. 2 der vorgenannten Betriebsvereinbarung außerhalb von Notfällen den Rufdienst in Anspruch nimmt und diesen zu Arbeitstätigkeiten heranzieht. 2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Ziffer wird ein Ordnungsgeld bis zu 10.000,00 EUR angedroht. |