Allgemeiner Hinweis 

In den für den Publikumsverkehr freigegebenen Bereichen des Erdgeschosses und des Untergeschosses des Gerichtszentrums Minden wird das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske, FFP2-Maske oder vergleichbare Maske) dringend empfohlen.

Für alle Personen im Justizzentrum gilt es, direkten körperlichen Kontakt zu vermeiden und hinreichend Abstand zu wahren. Die Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind zu beachten.

Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern gemäß § 12a Abs. 1 CoronaSchVO NRW ist weiterhin überall im Gerichtsgebäude von allen Besuchern, Beteiligten und Bediensteten einzuhalten.

Vorübergehende Einschränkung des Publikumsverkehrs

Soweit ein Sitzungsbetrieb stattfindet, ist der Zugang zum Gerichtsgebäude für alle Verfahrensbeteiligten (Anwaltschaft oder sonstige Prozessvertretung, Parteien und deren Vertreter oder Beistände, geladene Zeuginnen und Zeugen, ehrenamtliche Richterschaft) und die Öffentlichkeit zum Zwecke der Teilnahme an der Sitzung grundsätzlich gewährleistet.

Der Zutritt ist jedoch nicht gestattet für Personen, die

  • unter einer Covid-19 Erkrankung (Corona) leiden oder entsprechende Verdachtssymptome zeigen;
  • innerhalb der vorausgehenden 14 Tage persönlichen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.

Soweit es sich bei diesen Personen um Verfahrensbeteiligte (s. o.) handelt, ist das Gericht bzw. die Wachtmeisterei nach Möglichkeit vorab, spätestens aber vor Betreten des Gebäudes über die Sprechanlage zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-TabMinden.

Eingaben, Anträge oder Anliegen sollen nach Möglichkeit schriftlich (Brief oder Telefax) eingereicht oder telefonisch vorgebracht werden. Schriftstücke können fristwahrend in den Nachtbriefkasten des Justizzentrums Minden (vor dem Haupteingang) eingeworfen werden.

Anträge, Anfragen usw. per Email sind grundsätzlich nicht zulässig.

Die Rechtsantragstelle ist bis auf weiteres im Rahmen der Sprechzeiten nur noch für eilbedürftige oder fristgebundene Angelegenheiten geöffnet.

Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter 0571/8886-229 wird dringend gebeten.

Dienststunden des Arbeitsgerichts Minden:

  • Montag und Dienstag 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Es besteht gleitende Arbeitszeit. Daher ist außerhalb der Kernarbeitszeit die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.

Die Kernarbeitszeit ist:

  • Montag und Dienstag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Die Rechtsantragsstelle hilft bei der Formulierung von Klagen und sonstigen Anträgen, darf jedoch keine Rechtsberatung leisten.

  • Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ausnahmen nur in begründeten eiligen Fällen oder nach telefonischer Absprache.