Eingaben, Anträge oder Anliegen sollen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahr nach Möglichkeit weiterhin schriftlich (Brief oder Telefax) eingereicht oder telefonisch vorgebracht werden. Schriftstücke können fristwahrend in den Nachtbriefkasten des Justizzentrums Minden (vor dem Haupteingang) eingeworfen werden.

Anträge, Anfragen usw. per Email sind grundsätzlich nicht zulässig.

Die Rechtsantragstelle ist im Rahmen der Sprechzeiten für eilbedürftige oder fristgebundene Angelegenheiten geöffnet.

Um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter 0571/8886-257 wird dringend gebeten.

Dienststunden des Arbeitsgerichts Minden:

  • Montag und Dienstag 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Es besteht gleitende Arbeitszeit. Daher ist außerhalb der Kernarbeitszeit die Erreichbarkeit nicht immer gewährleistet.

Die Kernarbeitszeit ist:

  • Montag und Dienstag 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Die Rechtsantragstelle hilft bei der Formulierung von Klagen und sonstigen Anträgen, darf jedoch keine Rechtsberatung leisten.

  • Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ausnahmen nur in begründeten eiligen Fällen oder nach telefonischer Absprache.